Krankenhauspflegeentlastungsgesetz

Notwendigkeit einer großen Krankenhausreform wird immer deutlicher

((Presseinformation:   Verband der Universitätsklinika Deutschlands e.V., vom 19.10.2022))

Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz, das am 19.10.2022 in den Bundestag eingebracht wurde, bietet aus Sicht der Universitätsklinika keine langfristigen Lösungen für die Probleme des Gesundheitssystems. So wird durch die geplante Pflegepersonalbedarfsbemessung mittels PPR 2.0 der bekannte Fachkräftemangel im Krankenhaus nur dokumentiert, aber kein zusätzliches Pflegepersonal gewonnen. Stattdessen wird das vorhandene Personal durch den zusätzlichen Dokumentationsaufwand noch weiter belastet. Zudem gehen die neuen Regelungen in den Budgetverhandlungen an der Realität in den Krankenhäusern vorbei. Statt wie geplant schneller zu einem Budgetabschluss zwischen Krankenhaus und Krankenkasse zu kommen, wird das Verfahren durch die Neuregelungen noch komplexer werden. Die Fristen wären von allen Beteiligten nicht einzuhalten. Der Weg in die Schiedsstelle vorprogrammiert. Dazu sind bei den Regelungen zur Personalbedarfsermittlung und zu den Budgetverhandlungen auch noch einseitig Sanktionen zu Lasten der Krankenhäuser vorgesehen. Das ist alles andere als zielführend.

„Die im Gesetz enthaltenen Maßnahmen werden die großen Probleme des Krankenhaussystems, wie den Fachkräftemangel im Bereich der Pflege, nicht annähernd lösen können. Wir erwarten jetzt substanzielle Vorschläge der eingesetzten Regierungskommission für eine große Krankenhausreform, mit der die Versorgungsstrukturen und auch die Krankenhausfinanzierung weiterentwickelt werden“, sagt Prof. Jens Scholz, 1. Vorsitzender Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD).

Eine Krankenhausreform mit einer auf Versorgungsstufen aufbauenden Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung ist für die Universitätsklinika entscheidend, um die Patientinnen und Patienten weiterhin auf Spitzenniveau behandeln zu können. Denn die wirtschaftliche Situation der Universitätsklinika in Deutschland hat sich in den letzten beiden Jahren deutlich verschlechtert. 2021 lag das aggregierte Defizit der Uniklinika bei 530 Mio. Euro. Ohne Hilfen aus den Ländern wären es sogar 832 Mio. Euro gewesen. Damit sind die Ergebnisse in etwa auf dem Niveau des Rekorddefizits aus dem Jahr 2020 (siehe Anlage).

„Die aggregierten Jahresergebnisse lassen weiterhin einen deutlichen Abwärtstrend erkennen, der sich weiter verschärfen wird, wenn die Politik nicht dagegen steuert“, sagt Jens Bussmann, Generalsekretär des VUD. „Dazu reicht es aber nicht, immer wieder kurzfristig flächendeckend Finanzlöcher zu stopfen. Wir brauchen langfristige und strukturelle Lösungen, um eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung zu gewährleisten“, so Bussmann.

Die Universitätsklinika sehen eine umfassende Krankenhausstrukturreform als einzige Lösung. Diese sollte wie im Koalitionsvertrag vorgesehen auf fünf Versorgungsstufen aufbauen: Versorgungsstufenkonzept der Universitätsklinika:   

 

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