Sächsische Landarztquote

Medizin-Studierende für das kommende Wintersemester ausgewählt

Das zweistufige Auswahlverfahren auf die Sächsische Landarztquote wurde abgeschlossen. Damit stehen die ersten 40 Kandidatinnen und Kandidaten für die Landarztquote fest, welche im Wintersemester 2022/2023 das Studium der Humanmedizin in Leipzig, Dresden und Chemnitz antreten werden.

Staatsministerin Petra Köpping: »Ich freue mich, dass im kommenden Wintersemester erstmals Studentinnen und Studenten ihr Studium im Bereich der Humanmedizin in Sachsen antreten werden, die mit großer Begeisterung ihren Beitrag zur Sicherung der künftigen medizinischen Versorgung in strukturschwächeren Regionen des Freistaates leisten möchten. Ich wünsche allen Durchhaltevermögen und viel Erfolg für die medizinische Ausbildung sowie viel Freude an der späteren Tätigkeit. Ihr Engagement ist unsere Zukunft! Vielen Dank!«

Die Vorabquote dient der Sicherstellung der künftigen hausärztlichen Versorgung in den ländlichen Gebieten Sachsens. Daher wurde mit der endgültigen Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten eine weitere Maßnahme des 20-Punkte-Programms der Sächsischen Staatsregierung zur medizinischen Versorgung im Freistaat erfolgreich umgesetzt.

Nach Abschluss der Ausbildung im Bereich der Allgemeinmedizin werden die Auserwählten mindestens zehn Jahre als Hausärztinnen und Hausärzte in einem unterversorgten oder von einer Unterversorgung bedrohten Gebiet im Freistaat Sachsen tätig sein.

Hintergrund:

Die rechtlichen Grundlagen für die Sächsische Landarztquote bilden das Sächsische Landarztgesetz vom 30. September 2021 (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19336-Saechsisches-Landarztgesetz) und die dazugehörige Sächsischen Landarztverordnung vom 13. Januar 2022 (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19500-Saechsische-Landarztverordnung)

Weitere Informationen    

Presseinformation des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, vom 07.07.2022